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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 7 B 1143/20   

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https://dejure.org/2020,26591
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2020 - 7 B 1143/20 (https://dejure.org/2020,26591)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.2020 - 7 B 1143/20 (https://dejure.org/2020,26591)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2020 - 7 B 1143/20 (https://dejure.org/2020,26591)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeinsame Bauteile: Ein oder zwei Gebäude?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2022 - 1 ME 46/22

    Autarkie; baukonstruktiv; bautechnisch; Benutzbarkeit, selbständige; funktional;

    In die Wertung ist einzustellen, ob bei natürlicher Betrachtungsweise, in die die baukonstruktiven Merkmale der Bauausführung sowie das Erscheinungsbild und die Funktion der betrachteten Bauteile einzubeziehen sind, voneinander unabhängige Gebäude angenommen werden können (wie OVG NRW, Urt. v. 16.10.2008 - 7 A 3096/07 -, BauR 2009, 231 = BRS 73 Nr. 118 = juris Rn. 41 ff.; Beschl. v. 7.9.2010 - 10 B 846/10 -, juris Rn. 10 ff.; v. 3.9.2020 - 7 B 1143/20 -, juris Rn. 4).

    In die Wertung ist einzustellen, ob bei natürlicher Betrachtungsweise, in die die baukonstruktiven Merkmale der Bauausführung sowie das Erscheinungsbild und die Funktion der betrachteten Bauteile einzubeziehen sind, voneinander unabhängige Gebäude angenommen werden können (vgl. OVG NRW, Urt. v. 16.10.2008 - 7 A 3096/07 -, BauR 2009, 231 = BRS 73 Nr. 118 = juris Rn. 41 ff.; Beschl. v. 7.9.2010 - 10 B 846/10 -, juris Rn. 10 ff.; v. 3.9.2020 - 7 B 1143/20 -, juris Rn. 4; Senatsbeschl. v. 19.4.1999 - 1 L 805/99 -, BRS 62 Nr. 139 = juris Rn. 5).

  • OVG Sachsen, 09.09.2021 - 1 A 566/17

    Gemeinsame Bauteile; Brandwand; Gebäudeabschlusswand; Nachbarschutz;

    Für das Vorliegen "gemeinsamer" Bauteile i. S. v. § 12 Abs. 2 stellt die Sächsische Bauordnung nicht auf die Eigentumsverhältnisse (oder andere zivilrechtliche Rechtsverhältnisse) ab, sondern auf eine wertende Betrachtung baukonstruktiver und funktionaler Merkmale (ebenso für die Beurteilung der Selbstständigkeit von Gebäuden und Gebäudeteilen OVG NRW, Beschl. v. 3. September 2020 - 7 B 1143/20 -, juris Rn. 4; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 25. November 2009 - 8 A 10636/09 -, juris Rn. 35 jeweils m. w. N.).
  • VGH Bayern, 12.10.2021 - 9 ZB 21.300

    Erdgeschossiger Anbau (Abstellraum) als selbständig benutzbares Gebäude;

    Die Klägerin hat mit ihren Einwänden auch nicht dargelegt, dass aufgrund des Umstands, dass Hauptgebäude und Anbau gemeinsame Bauteile aufweisen, bei wertender Betrachtung unter Berücksichtigung baukonstruktiver Merkmale der Bauausführung sowie des Erscheinungsbildes und der Funktion der betrachteten Bauteile hier von einem einheitlichen Gebäude ausgegangen werden müsse (vgl. OVG NW, B.v. 3.9.2020 - 7 B 1143/20 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG Köln, 27.03.2023 - 8 K 3901/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 3. September 2020 - 7 B 1143/20 -, juris, Rn. 10, m. w. N.; Beschluss vom 11. November 2019 - 7 B 883/19 -, juris, Rn. 10.
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